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e-dec Export

Das neue «e-dec»-Exportverfahren, das am 1. Januar 2009 eingeführt wurde, ist eine Mehrbelastung für den Exporteur gegenüber dem bisherigen VAR-Verfahren. Ziel bei der Entwicklung war es deshalb, den Mehraufwand so gering als möglich zu halten.

Das «e-dec Export»-Modul weist folgende Funktionalitäten auf:

Ausfuhrzollanmeldung (AZA):

  • Daten vor Senden plausibilisieren, damit kein unnötiger Verkehr entsteht
  • Daten aufbereiten, an den Zollcomputer senden (auch mehrere gleichzeitig) und anmelden
  • Status der AZA überprüfen (z. B. Übermittlung, Verarbeitung, Fehler)
  • AZA-Nachrichten (z. B. Fehler) vom Zollcomputer empfangen und auswerten
  • Interventions- und Sendungsfreigabenachrichten vom Zollcomputer empfangen und auswerten
  • Ausfuhrliste(n) empfangen, anzeigen und drucken

Ausfuhrzollanmeldung korrigieren:

  • Vor Selektion
  • Nach Selektion und vor Ausstellung der elektronischen Veranlagungsverfügung (eVV)
  • Nach Ausstellung der VV
  • Beschwerdeformular ausfüllen

Ausfuhrzollanmeldung annullieren:

  • Beschwerdeformular ausfüllen

elektronische Veranlagungsverfügung (eVV):

  • Abholen der eVV-Liste (automatisch oder manuell)
  • eVV's (im XML-Format) vom Zollcomputer beziehen (via WebServices)
  • eVV's speichern in einer internen Datenbank und als File auf einem Laufwerk
  • Drucken eines internen eVV-Beleges
  • Übergabe an ein externes Archivierungssystem (optional)

Notfallszenario (Pannenlösung):

  • Aufbereiten und Drucken der Notfallausfuhrliste
  • Nachmelden der Daten