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e-dec Export
Das neue «e-dec»-Exportverfahren, das am 1. Januar 2009 eingeführt wurde, ist eine Mehrbelastung für den Exporteur gegenüber dem bisherigen VAR-Verfahren. Ziel bei der Entwicklung war es deshalb, den Mehraufwand so gering als möglich zu halten. Das «e-dec Export»-Modul weist folgende Funktionalitäten auf: Ausfuhrzollanmeldung (AZA):
Ausfuhrzollanmeldung korrigieren:
Ausfuhrzollanmeldung annullieren:
elektronische Veranlagungsverfügung (eVV):
Notfallszenario (Pannenlösung):
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